Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Ihr Fahrzeug versichert werden kann?
• Das Fahrzeug ist mindestens 15 Jahre alt (Oldtimer/Youngtimer)
• Fahrzeuge unter 15 Jahren (Sportwagen, Newtimer und Exoten) können Sie gerne bei uns anfragen, wenn bereits zumindest zwei Fahrzeuge älter als 15 Jahre (Oldtimer/Youngtimer) auf den gleichen Versicherungsnehmer eingedeckt sind.
• ein Alltags-PKW ist vorhanden
• es ist nur eine Jahresdeckung möglich; keine befristete Deckung.
• die maximale Fahrleistung beträgt 12.000 km pro Jahr, Saisonnutzung, Winter nicht ausgeschlossen
• jedenfalls Privatnutzung, keine gewerbliche Nutzung/Vermietung
• bis zu einem Fahrzeugwert von Euro 100.000,– (CHUBB) und Euro 50.000,– (VAV) ist eine Fahrzeug-Selbstbewertung mit sieben aktuellen Fotos ausreichend
• über einen Fahrzeugwert von Euro 100.000,– (CHUBB) und Euro 50.000,– (VAV) benötigen wir ein möglichst aktuelles Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Kraftfahrwesen (Fachgebiet 17.11 & 17.47).
• der Fahrzeugzustand mit mindestens Zustandsnote 3. Ausnahmen Sammlungen und reine Standrisken (weiteres gerne auf Anfrage)
• eine Garage ist verpflichtend für alle versicherten Fahrzeuge bzw. Teile der Sammlung
• der Fahrer/Benutzer ist mindestens 25 Jahre alt und hat seit mindestens 5 Jahren seine Lenkerberechtigung
• Wechselkennzeichenregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt
• Sammlungsregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt. Bei Sammlungen kann dies auch Kennzeichen übergreifend sein.
• der regelmäßige und überwiegende Standort des Fahrzeugs ist in Österreich.
Deckungsumfang
Hier ein kurzer Überblick über den Leistungsumfang. Gerne beraten wir Sie persönlich.
VAV – Versicherungs AG
Teilkasko
• Brand oder Explosion
• Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch
• Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneedruck und Schneelawine
• Zusammenstoß mit Tieren aller Art
• Glasbruch
• Mut- oder böswillige Handlung von Fremden (Vandalismus)
• Stand im Restaurationsbetrieb (Fachwerkstatt)
• Kurzschluss (inkl. Folgeschäden bis max. 1.000 EUR)
• Tierbiss (inkl. Folgeschäden bis max. 1.000 EUR)
• O.a. Schäden auch beim Transport des Fahrzeugs
• Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet
Vollkasko (zusätzlich zur Teilkasko)
• Unfall, Eigenverschulden
• Parkschaden
Versicherungsschutz
Rundum sicher – in guten wie in schlechten Zeiten …
… wir sind immer der richtige Partner an Ihrer Seite. Auch im Schadensfall können Sie auf CASCAR als zuverlässigen Begleiter bauen. Wir haben unsere Kaskoprodukte speziell auf die Bedürfnisse der Fahrzeuge und Besitzer abgestimmt.
Denn nur wer die Leidenschaft zu Charakterfahrzeugen teilt, kann auch verstehen, wie wichtig die fachgerechte Restaurierung eines Automobiles ist. Wählen Sie die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens oder erkundigen Sie sich bei uns.
Wir werden unser Bestes geben, um Geschehenes ungeschehen zu machen.
• Die Teilkasko ist der Basisschutz für jedes Fahrzeug. Hier sind bereits Vandalismus und auch Parkschäden eingeschlossen.
• Ganz sicher fährt man jedoch mit der Vollkasko–Versicherung, denn hiermit sind auch selbstverschuldete Unfälle abgesichert. Der Schadenersatz erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Fahrzeugwerts.
Auf die richtige Summe kommt es an …
… die Versicherungssumme ist der Marktwert Ihres Fahrzeuges. Dieser kann sich von Zeit zu Zeit verändern. Lassen Sie ihn daher regelmäßig überprüfen und ggf. wertanpassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden und die abgesicherten
Leistungen im vollen Umfang nutzen zu können.