Ab einem Versicherungswert von Euro 50.000,- gehört es zu unseren Bedingungen, dass ein Wertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen (Fachgebiet Historischer Fahrzeuge) vorgelegt werden muss. Unter diesen Grenzwerten ist die Vorlage einer Selbstauskunft ausreichend. Dennoch empfehlen wir, ein Gutachten erstellen zu lassen. Im Schadensfall können wir Ihnen dann eine entsprechende Wertsteigerung einräumen, wenn das Gutachten nicht älter als 2 Jahre ist.
Das Gutachten ist nicht nur einfach „ein Gutachten für den Versicherer“…
… es schafft die Grundlage im Gespräch mit Versicherungen, Behörden und Banken
… ist Beweismittel im Schadensfall (Beweispflicht)
… könnte entscheidend bei An- bzw. Verkauf sein.
Wer sich im Schadensfall mit seinem Liebhaberfahrzeug eine Menge Ärger ersparen will, der sollte bereits vor einem Unfall ein Gutachten erstellt haben. Da die Gutachten renommierter Sachverständiger, wie z.B. der beim Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, weitestgehend anerkannt werden, gibt es auch keine Unstimmigkeiten, wenn es darum geht, einen Schaden zu ersetzen.
Die Historie, der Fingerabdruck eines jeden Fahrzeuges, gibt Auskunft über frühere Verkäufe auf Auktionen, Messen oder über Zeitungsinserate bzw. Internet-Plattformen. Eine ausführliche Fotodokumentation und eine seriöse, nachvollziehbare Wertermittlung, vervollständigen das Dokument.
Derartige Gutachten sind bei einem späteren Verkauf ein seriöser Beweis, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
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Hier finden Sie ein Verzeichnis allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger der Fachgebiete 17.11 (Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung) und 17.47 (Historische Fahrzeuge, Restaurierung, Bewertung). Sie
können über die Suchfunktion sowohl den Namen des Sachverständigen als auch nach der Postleitzahl oder den Ort suchen.